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Auch Berufsschüler haben während der Schulschließung Unterricht, der von den Lehrkräften als digitales Lernangebot organisiert wird. Die Auszubildenden sind dabei, wie beim Präsenzunterricht, zur Bearbeitung des pädagogischen Angebots vom Betrieb freizustellen.

Allgemeine Informationen

- Grundsätzliche Informationen dazu findet man auf der Website des Bildungsministeriums.

- Das Bildungsministerium hat ein Informationsblatt für unsere Ausbildungspartner zusammengestellt.

Informationsschreiben des Gesellenprüfungsausschuss der Tischlerinnung

Fragen und Antworten des Bildungsministerium

Stand: 30.03.2020

Müssen Auszubildende weiter in ihren Ausbildungsbetrieb, wenn die Berufsschule geschlossen hat?

Ja! Auszubildende haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb und müssen diesen grundsätzlich auch erfüllen, es sei denn, der Betrieb entscheidet anders.

Wie können Berufsschulen das pädagogische Angebot trotz geschlossener Schulen sicherstellen?

Die Lehrkräfte haben die Aufgabe, ein pädagogisches Angebot für die häusliche Arbeit in dieser Ausnahmesituation zu organisieren. Sie melden sich bei den Auszubildenden beispielsweise per Mail, per Telefon, per Post und in anderer Form, die für die Auszubildenden geeignet ist. Heute gibt es viele – vor allem gute digitale – Wege, damit die Schule die Lernaufgaben und Lernmaterialien zur Verfügung stellen kann.

Können Auszubildende während der Schulschließungen verstärkt im Betrieb eingesetzt werden?

Momentan gibt es Betriebe, die jede helfende Hand brauchen, weil sie für die Daseinsvorsorge der Menschen ganz wichtig sind. Die Betriebe können in diesem Fall bei der Berufsschule nachfragen, ob eine Freistellung ihrer Auszubildenden auch von der Bearbeitung des pädagogischen Angebots in häuslicher Arbeit möglich ist. Der Betrieb erhält eine entsprechende Mitteilung durch die Schule.

Wenn dadurch mehr Stunden in der praktischen Ausbildung abgeleistet werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Regelung getroffen, die derzeit erarbeitet wird.